Wenn du komplett durch die Prüfung gefallen bist, hast du zweimal die Möglichkeit, die Abschlussprüfung Teil 2 beim nächsten Termin zu wiederholen. In diesem Fall kannst du der Kammer und deinem Ausbildungsbetrieb schriftlich mitteilen, dass du deine Ausbildung wegen der nicht bestandenen Prüfung verlängern möchtest. Übrigens: Dein Arbeitgeber darf dir wegen der nicht bestandenen Prüfung nicht kündigen. Die Ausbildung kann um maximal ein weiteres Jahr verlängert werden. Damit hast du weiterhin ein Recht auf Ausbildungsvergütung.
Für den Fall, dass du dich gegen die Verlängerung deines Ausbildungsvertrages entscheidest, endet deine Ausbildung mit allen Privilegien zum Zeitpunkt des im Ausbildungsvertrag vereinbarten Enddatums. Das heißt, du erhältst keine Ausbildungsvergütung mehr und kannst nicht am Unterricht in der Berufsschule teilnehmen. Außerdem musst du dich rechtzeitig bei deiner zuständigen Kammer für die Teilnahme an der nächsten Abschlussprüfung anmelden und die Kosten für die Prüfung komplett selbst tragen.